Universalsukzession

Universalsukzession
Begriff des  Erbrechts. U. bedeutet, dass jeder Verstorbene einen (oder mehrere) Gesamtnachfolger, den  Erben, haben muss. Auf diesen gehen mit dem  Erbfall (§ 1922 BGB) sein Vermögen und seine Verpflichtungen als Ganzes über.
- Vgl. auch  Rechtsnachfolge.

Lexikon der Economics. 2013.

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